Mit Sorgfalt und strenger Hygiene werden wir gemeinsam unserer Verantwortung für die Eindämmung des Coronavirus gerecht. Bitte beachten Sie daher die neuen Hygieneanforderungen für Ihren nächsten Besuch in unserem Hotel, Biergarten oder Restaurant:
Alle 2G- und 3G-Zugangsregeln entfallen ab Sonntag, 3. April!
Unsere Empfehlung für Innenräume: Gäste und Personal dürfen weiterhin freiwillig eine Maske tragen und auf ausreichend Mindestabstand achten.
Stand: 03.04.2022
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3G-Regelung und FFP2
Corona-Regeln in Bayern: 3G in Hotels und Restaurants
Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt die 3G-Regel.
(3G steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Als Tests sind Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests möglich. Die Testabnahme für einen Schnelltest darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der PCR-Test gilt bis zu 48 Stunden .)
Für den Einlass halten Sie bitte Ihren Ausweis und Nachweis zur Kontrolle bereit. Im gesamten Haus (außer am Tisch oder im Zimmer) gilt FFP2-Maskenpflicht. Danke.
Stand: 04.03.2022
2G-Regelung
Wer ab dem 16. November in ein Restaurant gehen will oder in einem Hotel übernachten will, benötigt einen Impf- oder Genesungsnachweis. Dieser Nachweis muss vor Ort mit dem Personalausweis abgeglichen werden.
Kinder bis 12 Jahren sind davon ausgenommen, auch ungeimpfte 12- bis 17-jährigen, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden. Ihnen bleibt der Zutritt zu 2G Übergangsweise gewährt.
In Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich geschlossener öffentlicher Fahrzeugbereiche, Kabinen und Ähnlichem gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (Maskenpflicht).
Gastronomische Angebote dürfen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr nicht zur Verfügung gestellt werden (Sperrstunde).
Stand: 23.11.2021 / Update: 09.02.2022
3G-PLUS
Krankenhaus-Ampel in Bayern steht auf rot – was bedeutet das?
In der Gastronomie und Hotellerie bleibt es bei der verpflichtenden 3G-Plus-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete). Eine Ausnahme gilt für Kinder und Schüler bis zum 12. Lebensjahr.
Stand: 08.11.2021
3G-Regel
Was gilt im Innenbereich (Hotel- und Gastronomie)?
Allgemein gilt, dass der Zugang für die drei G (Geimpft, Genesen, Getestet) nur für den Innenbereich erforderlich sind. In Landkreisen und kreisfreien Städten in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten wird.
Stand: 02.09.2021
Maskenpflicht
Wo gilt welche Maskenpflicht?
In Gebäuden und geschlossenen Räumen muss eine OP-Maske getragen werden. Die Maskenpflicht gilt nicht für Gäste in der Gastronomie, solange sie am Tisch sitzen. Die Maskenpflicht gilt nicht für Personal an der Hotelrezeption soweit durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist. In der Außengastronomie ist sowohl für Beschäftigte als auch für Gäste keine Maske mehr erforderlich.
Stand: 02.09.2021
Übernachtungsgäste
Welche Gäste müssen einen Testnachweis vorzeigen?
Ab einer Inzidenz von 35 müssen Übernachtungsgäste einen Testnachweis bei der Ankunft und zusätzlich alle weiteren 72 Stunden vorlegen. Dies betrifft nicht Geimpfte und Genesene. Seit 7. Juni wird bei der Anreise von Hotelgästen nicht mehr zwischen Geschäftsreisenden und Urlaubsgästen unterschieden. Somit müssen nun auch Geschäftsreisende einen Testnachweis vorlegen.
Stand: 02.09.2021
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Aktuelle Informationen Rund um das Coronavirus und damit verbundenen Maßnahmen in Bayern erhalten Sie hier: www.stmgp.bayern.de/coronavirus/